Beschwerde über defekte Dusche in Mietwohnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich Ihnen bereits am [Muster-Datum] schriftlich mitgeteilt habe, gibt es in meiner Mietwohnung mehrere erhebliche Mängel, die behoben werden müssen: [Zum Beispiel: Wasser dringt durch das Dach, Schimmel, Kühlschrank funktioniert nicht mehr, Tapeten lösen sich ab usw.].

Die Schäden liste ich wie folgt:
– [Defekte Installation]
– [Defekte Duscharmatur]
– [Defekter Ablauf in der Dusche]

Aus dem Wasserhahn im Bad tritt Wasser aus, auch wenn er nicht benutzt wird. Durch das ständig laufende Wasser wurden die Fugen und Fliesen im Bad, an der Wand und auf dem Boden beschädigt. Auch die Abflüsse von Dusche und Wanne sind betroffen – das Wasser läuft nicht so ab, wie es sollte. Dadurch hat sich bereits erster Schimmel gebildet, ein nicht zu unterschätzendes Gesundheitsrisiko für meine Familie!

Ich habe große Unannehmlichkeiten durch die defekte Dusche. Da sich die Dusche in diesem Zustand befindet, musste ich für meine tägliche Körperpflege auf das städtische Schwimmbad ausweichen. Dies hat mir eine Menge Ärger bereitet und meinen Tagesablauf gestört. Zusätzlich habe ich Kosten durch die Fahrten und das Eintrittsgeld im Schwimmbad, welches ich hiermit ebenfalls von Ihnen erstattet haben möchte.

Ich hoffe, dass das Problem bald behoben wird, damit ich meine Dusche wieder benutzen kann.

Wie kann es überhaupt sein, dass die Dusche sich in einem Neubau in einem solch miserablen Zustand befindet? In den ersten paar Tagen war noch alles in Ordnung, bevor die angezeigten Mängel dann plötzlich innerhalb weniger Tage auftraten. Dies ist für mich unerklärlich.

Als ich die Wohnung am (Muster-Datum) zur Besichtigung und zum Vertragsabschluss besichtigte, schien alles in Ordnung zu sein. Die Schäden, die ich kurz nach meinem Einzug und der regelmäßigen Nutzung festgestellt habe, können jedoch nicht von mir verursacht worden sein, so dass ich davon ausgehe, dass es sich um einen baulichen Mangel handelt, der bereits vor meinem Einzug bestand. Es ist daher wahrscheinlich, dass dieser Schaden schon vor meinem Einzug vorhanden war.

Der Mitvertrag zeigte jedoch keinerlei Mängel an, so dass ich hier von einer Unterschlagen von Informationen Ihrerseits ausgehen muss. Daher nochmal von mir die Bitte, die Mängel schnellstmöglich zu beseitigen und die Dusche wieder instand zu setzen!

Als Vermieter sind Sie gesetzlich verpflichtet, die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand zu übergeben, vorhandene Mängel zu beseitigen und die Wohnung vertragsgemäß zu unterhalten. Dazu gehört, dass Sie Ihren Mietern ein sicheres Umfeld bieten, regelmäßige Wartungs- und Reparaturarbeiten durchführen und dafür sorgen, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben.

Ich fordere Sie daher auf, die vorgenannten Mängel bis zum [Datum] unverzüglich zu beseitigen. Sollten Sie bis zu diesem Datum nichts unternommen haben, behalte ich mir das Recht vor, die Reparaturen auf Ihre Kosten durchführen zu lassen und die Rechnung dafür an Sie weiterzuleiten.

Zur schnellen Behebung der Mängel könnte ich Ihnen zum Beispiel Handwerkbetrieb X in (Stadt) empfehlen. Diese leisten seit Jahren für meine Bekannten gute Arbeit und würden auch dieses Problem hier schnell erledigen. Falls Sie einwilligen, kann ich sogar den Kontakt herstellen und die Firma in Ihrem Namen beauftragen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen,
[Muster-Name]

Ps. Sollten Sie mein Schreiben zu dieser Sache erneut ignorieren, behalte ich es mir vor, rechtliche Schritte einzuleiten und mir Unterstützung durch den Mieterschutzbund zu holen. Dies wäre für Sie mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Auch behalte ich es mir vor, die Miete eigenmächtig zu kürzen, sollte ich den nächsten (Muster-Zahl) Tagen nichts passieren und Sie meine Bitte weiterhin ignorieren. Ich werde dann anstatt (Muster-Betrag) lediglich die Summe (Muster-Zahl) als Miete überweisen, so wie ich es für die Wohnung in der aktuellen Lage für angemessen halte.

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