Unzumutbare Mietverhältnisse (Mängel, Lärmbelästigung, Sachbeschädigung)

Sehr geehrter Herr [Muster-Name]

nach dem Telefonat nun eine schriftliche Stellungnahme:

Es verhält sich so, dass der Hausfrieden in Ihrem o.g. Mietobjekt nachhaltig gestört ist.

Nachdem Familie [Muster-Name] einen Zettel an meiner Tür anbrachte, ich möge keine Teile auf ihrem Trockner abstellen/lagern (was definitiv nicht der Fall war – ich habe lediglich einen schweren Gegenstand dort abgestellt, um meine Kellertür zu öffnen), ich diesen Zettel bezüglich mangelnder Orthographie und – anscheinend – fehlender rudimentärer Deutschkenntnisse kommentierte, randalierten Frau und Herr [Muster-Name] vor meiner Tür, traten und beschädigten diese. Derartiges Verhalten spricht für das allgemein niedrige Bildungsniveau in diesem Haus und das daraus resultierende unsoziale Verhalten. (Dieses zeigt sich u.a. in den nächtlichen Ehestreitigkeiten, im jahrelangen, illegalen Fahren ohne Führerschein, Problemen mit Jugendamt, Sachbeschädigungen an fremden Eigentum, etc.)

Nun musste ich nach dem Streit mehrere Kratzer im Lack meines Fahrzeuges feststellen, die vorher nachweislich und definitiv nicht vorhanden waren. Das kriminelle Potential einiger Anwohner scheint nicht gering zu sein, so dass ich zur Zeit noch abwäge, die Beschädigungen juristisch verfolgen zu lassen, da wohl mit Repressalien zu rechnen sein wird. Es bestünde die Gefahr der Sicherheit der Wohnung, da zum Beispiel der – tätowierte (sogar im Gesicht, was für sich spricht) – Herr [Muster-Name] sich mir gegenüber vergangenes Jahr mit seinen kriminellen Taten auslobend brüstete.

Ein Abstellen des Fahrzeuges in der Tiefgarage, die ebenfalls Bestandteil der Anmiete ist, birgt nun zusätzliche Risiken, wenn schon vor dem Haus Schäden am Fahrzeug entstehen (seltsamerweise heute das erste Mal, nach dem Streit!). Ich werde eine Mietminderung rechtlich prüfen lassen unter Ausschluß der angemieteten Garage. Ebenfalls werde ich – bei Nichtabstellen der Mängel und Belästigungen – entsprechende Mietminderungen vornehmen. Über die Höhe und rechtlichen Grundlagen der Minderung werden Sie zuvor gesondert informiert.

Des weiteren fordere ich Sie auf, die gesundheitsschädigenden Emissionen durch das – zum Teil mehrmals wöchentliche – Grillen unterbinden zu lassen bzw. auf ein gesetzlich zulässiges Maß (6 St. pro Jahr). Am letzten Feiertag drang der Qualm, da meine Fenster geöffnet waren, in störendem Ausmaß in meine Wohnung ein. Grillen in Garten in Wohnblöcken muss 48 Std. zuvor angekündigt sein, damit schützende Maßnahmen – auch bei Abwesenheit – ergriffen werden können. Auch die dadurch entstehende Lärmbelästigung nach 22 Uhr ist nicht zulässig. Ein zukünftiges Reduzieren dergleicher Aktionen und Einhalten der Nachtruhe verhindert die sonst notwendige Inanspruchnahme der Exekutive!

Die häufigeren Ruhestörungen aus der über mir gelegenen Wohnung – meist nachts gegen 2 Uhr – mit Zerscherben von Porzellan, lauten Streitgesprächen und fallenden Möbeln habe ich bereits mündlich moniert.

Dass die Sicherungskästen zur Wohnung für jeden Mieter frei zugänglich sind, hatte einmal fast ein Abtauen meines Kühlschrankes zur Folge, da ein Hausbewohner nachts anscheinend die Sicherung für meine Küche umgelegt hatte.

Wenn die Mieterin unter mir sich über meine Trittgeräusche beschwert (da ich jeden Morgen um 5 Uhr aufstehe) oder das Brummen der laufenden PCs im Netzwerk, kann das nur an der von mir mehrfach bemängelten Isolierung liegen und dass die Richtlinien nach TA Lärm nicht eingehalten werden. Im Normalfall können aus meiner Wohnung keine Geräusche kommen, da ich sehr selten Musik höre (nachts nie), als TV-Gegner Fernsehen ablehne und auch nicht konsumiere. Selbstverständlich kann auch dieses Verhalten gemäß der Richtlinien der Hausordnung auch ändern und bis 22 Uhr auf Zimmerlautstärke Hardcore-Techno-Musik hören, die ich keineswegs als störend empfinde.

Wie ebenfalls mehrfach mündlich erwähnt, scheint die Außenisolierung fehl angebracht, da die Wärme und Feuchtigkeit in den Räumen bleibt. Auch ein (widerrechtlicher???) Ausbau des Dachgeschosses kann zu thermischen Mängeln führen. Der hier verlegte Laminat erfüllt keineswegs eine schallschützende Funktion. Es scheint sich um die billigste und qualitativ minderwertigste Variante eines Bodenbelags zu handeln. Dafür sprechen auch die in Erfahrung gebrachten baulichen „Maßnahmen“ an diesem Haus… Diese gehören ggf. auf ihre Legalität hin überprüft.

Insgesamt sind die Zustände momentan, was den Hausfrieden betrifft, als sehr desolat anzusehen. Ein Intervenieren Ihrerseits, dessen Folge ggf. ein freundliches Ignorieren sein könnte, wäre wünschenswert. Eine gewerbliche Nutzung der Wohnung oder ein Gewerbe besteht nicht! Die Monitore, die kurzfristig in der Tiefgarage abgestellt waren, gehörten einem Bekannten und sind mittlerweile entfernt.

Angesichts der Kosten eines Umzuges in Höhe von ca. [Muster-Zahl] € beabsichtige ich zur Zeit keinen Wohnungswechsel. Sollten Sie jedoch die Umzugskosten übernehmen, bin ich zu einem sehr kurzfristigen Wohnungswechsel gerne bereit.

Zuvor sollten weitere Beschädigungen, Belästigungen, etc. unterbleiben. Ich bin an einem ruhigen „Nebeneinander“ interessiert. Durch mich entsteht kein Lärm – abgesehen von den üblichen Wohngeräuschen und diese sogar minimiert durch überwiegenden Verzicht auf Musik und TV.

Ich hatte auch in keiner Wohnung bisher derartige Probleme, allerdings habe ich auch bisher nicht in einer Wohnstruktur auf unterstem Bildungs- und sozialen Niveau gelebt.

Um ein häufiges Eingreifen der Polizei bei Verstößen gegen Lärmbelästigung und Sachbeschädigungen zu vermeiden, fordere ich Sie nachhaltig zum Eingreifen auf!

In der Hoffnung auf eine Einigung verbleibe ich mit

freundlichen Grüßen
[Muster-Name]

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