Beschwerde über defekte Dusche in Mietwohnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich Ihnen bereits am [Muster-Datum] schriftlich mitgeteilt habe, gibt es in meiner Mietwohnung mehrere erhebliche Mängel, die behoben werden müssen: [Zum Beispiel: Wasser dringt durch das Dach, Schimmel, Kühlschrank funktioniert nicht mehr, Tapeten lösen sich ab usw.].

Die Schäden liste ich wie folgt:
– [Defekte Installation]
– [Defekte Duscharmatur]
– [Defekter Ablauf in der Dusche]

Aus dem Wasserhahn im Bad tritt Wasser aus, auch wenn er nicht benutzt wird. Durch das ständig laufende Wasser wurden die Fugen und Fliesen im Bad, an der Wand und auf dem Boden beschädigt. Auch die Abflüsse von Dusche und Wanne sind betroffen – das Wasser läuft nicht so ab, wie es sollte. Dadurch hat sich bereits erster Schimmel gebildet, ein nicht zu unterschätzendes Gesundheitsrisiko für meine Familie!

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Unzumutbare Mietverhältnisse (Mängel, Lärmbelästigung, Sachbeschädigung)

Sehr geehrter Herr [Muster-Name]

nach dem Telefonat nun eine schriftliche Stellungnahme:

Es verhält sich so, dass der Hausfrieden in Ihrem o.g. Mietobjekt nachhaltig gestört ist.

Nachdem Familie [Muster-Name] einen Zettel an meiner Tür anbrachte, ich möge keine Teile auf ihrem Trockner abstellen/lagern (was definitiv nicht der Fall war – ich habe lediglich einen schweren Gegenstand dort abgestellt, um meine Kellertür zu öffnen), ich diesen Zettel bezüglich mangelnder Orthographie und – anscheinend – fehlender rudimentärer Deutschkenntnisse kommentierte, randalierten Frau und Herr [Muster-Name] vor meiner Tür, traten und beschädigten diese. Derartiges Verhalten spricht für das allgemein niedrige Bildungsniveau in diesem Haus und das daraus resultierende unsoziale Verhalten. (Dieses zeigt sich u.a. in den nächtlichen Ehestreitigkeiten, im jahrelangen, illegalen Fahren ohne Führerschein, Problemen mit Jugendamt, Sachbeschädigungen an fremden Eigentum, etc.)

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Schadensersatz Mängelbehebung

Sehr geehrte Frau [Muster-Name],

meiner gestrigen „Mängel-Liste“ ist hinzuzufügen, dass ebenfalls das Werfen brennender Gegenstände von dem mir über liegenden Balkon – wie gestern Abend geschehen – auf meinen Balkon zu unterbleiben hat! Reste verbrannter Balkonumrandung liegen noch auf meinem Balkon. Abgesehen von der Belästigung sollte es auch in Ihrem Interesse liegen, Brände hier zu vermeiden!

Sollten die Kinder der Familie [Muster-Name] nicht in der Lage sein, derartiges einzuhalten, muss ggf. Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt zwecks weiterer Erziehungsunterstützung gehalten werden.

Des Weiteren weise ich Sie auf die Folgen hin, die bei Nichteinhalten des sofortigen Abstellens der Mängel entstehen.

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