Beschwerde wegen üblen Gerüchen in einem Hotelzimmer

Grundsätzlich können Sie bei einem Reisemangel entweder eine Rückerstattung des Reisepreises oder die Beseitigung des Mangels verlangen. Welche der beiden Möglichkeiten für Sie in Frage kommt, hängt vor allem davon ab, ob der Mangel nur vorübergehend besteht oder dauerhaft ist.

Wenn der Mangel vorübergehend ist, zum Beispiel weil das Hotelzimmer erst am Nachmittag bezugsfertig ist, können Sie in der Regel nur die Beseitigung des Mangels verlangen. Das bedeutet, dass das Hotel für die Dauer des Mangels eine Ersatzunterkunft anbieten muss. Wenn das Hotel keine Ersatzunterkunft anbietet oder diese unzumutbar ist, können Sie auch den Reisepreis mindern.

Ist der Mangel dauerhaft , also zum Beispiel weil das Hotelzimmer überhaupt nicht bezugsfrei ist, können Sie entweder die Beseitigung des Mangels verlangen oder aber den Reisepreis mindern und die Rückreise antreten. In beiden Fällen haben Sie auch Anspruch auf ersatzweise Erstattung Ihrer Aufwendungen, also zum Beispiel auf Erstattung Ihrer Anreisekosten, wenn Sie vorzeitig abreisen müssen.
Wenn Sie in einem Hotelzimmer übernachten und von einem unangenehmen Geruch belästigt werden, haben Sie gemäß der europäischen Hotelrichtlinie Anspruch auf eine Rückerstattung des vollen Übernachtungspreises. Dies gilt auch, wenn das Hotel den Geruch nicht beseitigen kann.

Was sollte man tun?

Wenn Sie mit dem Gestank in Ihrem Hotelzimmer nicht zufrieden sind, sollten Sie zunächst mit dem Hotelmanagement sprechen und um eine Lösung bitten. Wenn das Problem nicht gelöst werden kann, haben Sie das Recht, die Buchung zu stornieren und eine volle Rückerstattung zu verlangen.

Es ist wichtig zu wissen, dass Sie dies nur tun können, wenn der Geruch tatsächlich so unangenehm ist, dass er die Nutzung des Zimmers beeinträchtigt. Wenn Sie also lediglich ein leichtes Unbehagen verspüren, kann es sein, dass Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung haben. In jedem Fall sollten Sie sich zunächst mit dem Hotelmanagement in Verbindung setzen und um Hilfe bitten.

Die folgenden Hinweise sollten Sie beachten, wenn Sie einen Musterbrief für ein Hotel schreiben möchten:

1. Achten Sie auf die formalen Erfordernisse, die für E-Mails in der Regel gelten. Dazu gehören insbesondere die Angabe des Absenders und des Empfängers sowie ein allgemeiner Betreffzeilenzusatz (z.B. „Für den Vorstand“).

2. Informieren Sie den Empfänger über das Thema Ihres Schreibens und geben Sie an, auf welcher Grundlage Sie dieses thematisieren (z.B. auf Basis einer bereits bestehenden Vereinbarung oder einem neuen Anliegen).

3. Schildern Sie sodann kurz das Anliegen oder die Frage, die Ihr Schreiben beantworten soll (z.B. „Wir möchten gerne …“).

4. Schlussendlich bedanken Sie sich für die Beachtung Ihres Anliegens und hoffen auf eine baldige Antwort (z.B., „Mit freundlichen Grüßen …“)

Hier dazu unser Musterbrief:

Absender: Ihr Muster-Name
Ihre Muster-Adresse
Ihr Muster-Ort
Ihr Muster-Land

An das Muster-Hotel
Muster-Strasse
Muster-PLZ Muster-ORT
Muster-Land

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten uns aufgrund eines kürzlich erlebten Problems mit Ihrem Hotel beschweren. Wir hatten für den Zeitraum vom [Muster-Datum] bis zum [Muster-Datum] ein Zimmer in Ihrem Hotel reserviert und waren sehr enttäuscht. Das Zimmer roch unangenehm nach Abwasser und der Fernseher funktionierte nicht. Auch das Frühstück war sehr enttäuschend.
Wir hatten die Rezeption mehrfach um ein anderes Zimmer gebeten. Die Angestellten waren zwar freundlich, aber es schien, als würden sie uns nicht glauben. Dann, als wir gerade dabei waren, unsere Sachen zu packen und das Hotel zu verlassen, kam der Manager an unsere Tür. Er entschuldigte sich für die Probleme und sicherte bis zum nächsten Tag eine Beseitigung des Gestanks zu.

Als wir am nächsten Tag abends ins Zimmer kamen, roch es immer noch seltsam. Aber da wir keine andere Wahl hatten, beschlossen wir, es zu versuchen. Wir legten unsere Sachen ab und gingen ins Bett. In dieser Nacht konnte ich kein Auge zumachen. Ich lag nur da und starrte an die Decke. Der Gestank war so schlimm, dass ich mich fast übergeben musste.
Auch nach mehrmaligem Lüften war der Geruch nicht zu ertragen und so haben wir die nächsten Nächte schließlich in einem anderen Hotel verbringen müssen.

Wir erwarten, dass Sie uns den Reisepreis vollständig erstatten, da wir aufgrund der unangenehmen Situation selbst Kosten für ein anderes Hotelzimmer tragen mussten. Sollten Sie unserer Forderung nicht nachkommen, werden wir unsere Erfahrung öffentlich machen und damit sicherstellen, dass andere Urlauber von Ihren Problemen erfahren.
Sollten Sie Rückfragen haben, können Sie uns jederzeit per E-Mail oder telefonisch kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]

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