Auszahlung Abschlag variabler Vergütungsbestandteil in Bezug auf das Unternehmensergebnis für das Geschäftsjahr

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

gemäß den arbeitsvertraglichen Regelungen erfolgt die Auszahlung des im Betreff genannten variablen Anteils erst nach der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafterversammlung findet stets zwingend im Nachgang zur Sitzung des Aufsichtsrats statt.

Da die Aufsichtsratssitzung in diesem Jahr erst am [Muster-Datum] stattfinden konnte, wäre eine Auszahlung der variablen Anteile damit erst zusammen mit der [Muster-Monat]-Abrechnung möglich gewesen.

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außerordentliche Prämie – Leistungsprämie

Sehr geehrte Frau [Muster-Name],

die erforderlichen Aktivitäten zur erfolgreichen Umsetzung der gestellten Anforderungen im Zusammenhang mit der Spezifizierung, Erstellung und Weiterentwicklung unserer Produkte waren alles anderes als leicht für alle Beteiligten.

Es ist auch Ihrem persönlichen Einsatz zu verdanken, dass diese Aufgabe in der verfügbaren Zeit im Sinne unseres Unternehmens gelöst werden könnte. Ihr besonderes Engagement, deutlich über das normale Maß hinaus auch außerhalb der regulären Arbeitszeit für unser Unternehmen diese Leistung zu erbringen, haben die Produkte zur Produktreife und zum Erfolg geführt.

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