Musterbrief Mietminderung wegen Mangel in der Wohnung

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Muster-Name],

mit Schreiben vom [Muster-Datum] habe ich Sie bereits über folgenden Mangel in meiner von Ihnen angemieteten Wohnung informiert:

[Beschreibung des Mangels, zum Beispiel Schimmel im Badezimmer]

Ich setzte Ihnen gleichzeitig eine Frist bis zum [Muster-Datum], in der Sie mich über Ihre Maßnahmen zur Behebung des Mangels informieren sollten. Diese Frist haben Sie ungenutzt verstreichen lassen. Erst recht konnte ich keinerlei Bemühen Ihrerseits feststellen, den Mangel ohne Weiteres beheben zu lassen. Es hätte genügt, wenn Ihr Hausmeister sich einmal in meiner Wohnung umgesehen hätte. Er hätte den Mangel sofort festgestellt. Seine Beseitigung ist auch aus gesundheitlichen Gründen und erst recht aus Gründen der Wohnqualität unabdingbar. Da ich von Ihnen keinerlei Reaktion feststelle, sehe ich mich nun gezwungen, den Mangel auf eigene Kosten beseitigen zu lassen.

Ich werde daher die Miete ab dem [Muster-Datum] um [xx %] kürzen, worüber ich Sie hiermit in Kenntnis setze.

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Unterjährige Informationen zum individuellen Heizenergieverbrauch

Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,

angesichts der sich mehrenden Zeichen des Klimawandels zweifelt wohl niemand mehr in Deutschland ernsthaft daran, dass Energieeinsparung eine dringliche Aufgabe ist. Auf das Heizen entfällt ein hoher Teil des Energieverbrauchs. Gleichzeitig ist es besonders schwer, hier Fortschritte zu erzielen. Denn Häuser lassen sich nur mit enormem finanziellen Aufwand auf Sparsamkeit trimmen. Die EU ist deshalb auf die Idee gekommen, zunächst einmal bei den Bewohnern der Häuser anzusetzen. Sie sollen durch bestmögliche Information über ihren Verbrauch an Heizenergie zum Sparen angehalten werden.

Informationen über den Verbrauch an Heizenergie hatte jeder von Ihnen ja eigentlich schon bisher gehabt. Mit der Heizkostenabrechnung erfuhren Sie einmal jährlich, wie viel Energie Sie verbraucht hatten, und was dies in Geld bedeutete. Unsere alle Rundschreiben zum Thema Heizen boten zusätzliche Informationen. Und manche von Ihnen haben vielleicht sogar ein paar Mal im Winter die Heizkostenverteiler in Wohnungen abgelesen und die Werte mit denen des Vorjahres verglichen.

Genau dieses letztgenannte „Controlling“ hat der deutsche Verordnungsgeber nun in perfektionierter Form in der novellierten Heizkostenverordnung festgeschrieben. Monatlich sammelt ab sofort der Heizkostenabrechnungs-Spezialist [Muster-Name] per Funk die Verbrauchswerte Ihrer Heizkostenverteiler und verarbeitet sie zu einem individuellen, also für jeden Mieter einzeln erstellten Bericht. » Muster-Text weiterlesen