Anordnung der Absonderung in sogenannte häuslicher Quarantäne gemäß § 30 Abs. 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz

Sehr geehrte(r) [Muster-Name]

gemäß § 28 Abs. 1 S. 1, § 30 Abs. 1 S. 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wird Ihnen hiermit die häusliche Quarantäne vom [Muster-Datum] bis einschließlich [Muster-Datum] angeordnet und damit die mündliche Anordnung des Gesundheitsamtes bestätigt.

In dieser Zeit ist es Ihnen untersagt Ihre Wohnung zu verlassen. Ferner dürfen Sie in dieser Zeit keinen Besuch von Personen, die nicht Ihrem Haushalt angehören, empfangen.

Für die Zeit der Absonderung unterliegen Sie der Beobachtung durch das Gesundheitsamt gemäß § 29 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Danach haben Sie Untersuchungen und Entnahmen von Untersuchungsmaterial durch die Beauftragten des Gesundheitsamtes an sich vornehmen zu lassen, insbesondere erforderliche äußerliche Untersuchungen, Abstriche von Haut und Schleimhäuten, Blutentnahmen und Röntgenuntersuchungen, sowie das erforderliche Untersuchungsmaterial auf Verlangen bereitzustellen. Anordnungen des Gesundheitsamtes haben Sie Folge zu leisten. Sie können durch das Gesundheitsamt vorgeladen werden. Ferner sind Sie verpflichtet, den Beauftragten des Gesundheitsamtes zum Zwecke der Befragung oder der Untersuchung den Zutritt zu Ihrer Wohnung zu gestatten und auf Verlangen“ ihnen über alte Ihren Gesundheitszustand betreffenden Umstände Auskunft zu geben.

Bis zum Ende der Absonderung müssen Sie » Muster-Text weiterlesen