Baader Bank – Beschwerde wegen Falschberatung zu einem Anlageprodukt

Sehr geehrtes Team,

ich beschwere mich an dieser Stelle wegen einer von mir vermuteten Falschberatung Ihrer Anlageberaterin [Frau Musterfrau] zur Fondsanlage [Muster-XY], die ich nach dieser Beratung tätigte. Es handelt sich bei der betreffenden Anlage um einen gemanagten Aktienfonds.

Es wurde in der Beratung zwar pauschal über die Kosten der Anlage in Form einer Provision für Ihre Bank gesprochen, doch wie hoch diese Kosten exakt ausfallen, konnte sich mir nicht erschließen. Der gemanagte Fonds kann möglicherweise renditestark sein, doch im Vergleich zu einem ETF oder Indexfonds ohne dieses aktive Management fallen die Kosten überdurchschnittlich hoch aus, wie ich erst im Nachhinein durch meine eigenen Recherchen herausfand. Dieser Punkt hätte in der Beratung besprochen werden müssen.

Ich habe aufgrund der Beratung in den Fonds 20.000 Euro investiert. Nun stellte ich bei der Durchsicht des Fondsprospekts fest, dass in den kommenden fünf Jahren bei diesem Fonds durchaus 4.000 Euro an Gesamtkosten entstehen können. Ein Teil dieser Kosten entfällt auf Ihre Provision, doch die Anteile für Verwahrgebühren und das aktive Management des Fonds wurden von ihrer Beraterin nicht beziffert und auch nicht geschätzt bzw. in dieser Dimension kommuniziert. Sie sprach nur ganz allgemein davon, dass es auch solche Kosten gibt.

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Rückforderung Kreditbearbeitungsgebühr – Einspruch

Betreff: Bearbeitungsgebühr / Darlehensvertrag-Nr. [Muster-Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen die von Ihnen berechnete Gebühr für die Kreditbearbeitung in Höhe von [€ Muster-Zahl] erhebe ich Einspruch.

Hierbei handelt es sich nicht um eine Leistung für den Kunden. Die Kreditbearbeitungsgebühr ist unzulässig, da die Kreditbearbeitung im Interesse der Bank erfolgte.

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