Verstoß gegen die Impressum- und Offenlegungspflicht in Österreich

Bundesministerium für Justiz

Sehr geehrte Frau [Muster-Name],

zu Ihrem Anliegen müssen wir mit Bedauern mitteilen, dass wir Ihnen in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen können. Angelegenheiten von Verwaltungsübertretungen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Justiz (des Bundesministeriums für Justiz). Zudem ist das Bundesministerium für Justiz eine Verwaltungsbehörde des Bundes und hat die Unabhängigkeit der Rechtsprechung in der Organisation und eine die Rechtsschutzinteressen der Bevölkerung wahrende Rechtspflege sicherzustellen, kann aber – wie wir Ihnen schon mitgeteilt haben – selbst keine individuelle Rechtsberatung anbieten.

Mit freundlichen Grüßen

Bundesministerium für Justiz
Kompetenzstelle Rechtschutz

Bundeswettbewerbsbehörde

Sehr geehrte Frau [Muster-Name],

für Ihre Mail vom [Muster-Datum] zur Verletzung der Impressumspflicht bedanke ich mich.

Die Bundeswettbewerbsbehörde ist jedoch mit dem Vollzug des Kartellgesetztes und nicht des ECG befasst. Die zuständigen Stellen sind laut § 30 ECG die Bundesministerien für Justiz, für Verkehr Innovation und Technologie sowie für Wissenschaft und Wirtschaft.

Mit freundlichen Grüßen

Bundeswettbewerbsbehörde

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